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Zugehört! Flüchtlinge. Geschichten, Fakten & Meinungen

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Intro

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Richard

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"Ich bin in Deutschland, weil ich Schutz brauche."

"Ich danke den Deutschen, die mir hier helfen!"

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Von der Familie verstoßen: Traurig erzählt Richard von den Reaktionen seiner Familie. Geboren als Muslim entschloss er sich in Nigeria, zum Christentum zu konvertieren. Für ihn sei es der richtige Weg gewesen. Mit den Konsequenzen, der Ablehnung durch die Familie, rechnete er damals jedoch nicht. Es blieb ihm nur noch die Flucht. Sein bisheriges Umfeld aufgeben und auf einen Neustart hoffen.

Mit strahlenden Augen sagt Richard: „Ich habe von den Gesetzen in Deutschland gelesen, da steht drin, du musst den anderen respektieren und seine Religion akzeptieren.“

Akzeptanz war das, was er suchte. Aber auch andere Beweggründe spielten bei der Entscheidung eine Rolle: „In Nigeria gibt es keinen Schutz und keine Freiheit. Korruption und politische Instabilität bestimmen einfach alles.“ 

Mit gesenktem Blick berichtet Richard über eine seiner größten Sorgen: Er ist krank. Nicht nur eine Erkältung plagt ihn, sondern eine Erkrankung, die dauerhafte medizinische Behandlung benötigt. Aus Scham möchte er über die Krankheit nicht sprechen. Was er jedoch sagt: „Hier in Deutschland erhalte ich medizinische Hilfe und Unterstützung. Durch den Schutz hier verbessert sich auch mein Gesundheitszustand.“
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Heute lebt der 34-Jährige mit einem weiteren Asylbewerber auf 14 Quadratmetern. Ein karger Raum: zwei Betten, zwei Spinde, ein gemeinsamer Kühlschrank, ein Tisch, zwei Stühle und Bettwäsche. Das ist die staatliche Grundausstattung für jeden Asylbewerber und Richards neues Leben. Es scheint alles eher wie eine Übergangslösung, in der man nicht ankommen möchte. Keineswegs wie ein Zuhause.

Nicht viel besitzt der Nigerianer, nur das Nötigste an Kleidung, ein Handy, Pflegeartikel für den täglichen Bedarf, ein paar Bücher und einen Laptop. Monatlich erhält er 357 Euro zur Deckung der Kosten von Nahrungsmitteln und persönlichen Ausgaben.

„Eigentlich habe ich alles, was ich brauche, ich will nur auch arbeiten dürfen.“ 

Aber genau das ist Richards Problem. Eine Arbeitserlaubnis hat er in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Über seinen Antrag auf Asyl ist bis jetzt noch nicht entschieden. Ohne eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge darf der Nigerianer weder arbeiten noch an einem Integrationskurs teilnehmen. Deutsch hat er durch die Mithilfe von ehrenamtlichen Helfern gelernt, aber das reicht ihm nicht. Man merkt ihm die Anspannung an, die das Thema Arbeit und Zukunft mit sich bringt. Richard möchte etwas tun, sein Wissen einbringen und auf eigenen Beinen stehen.

Richard sucht Lösungen: „Ich möchte Deutschland etwas zurückgeben. Da ich nicht offiziell arbeiten darf, suche ich nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit, mit der ich helfen kann. Deshalb möchte ich mich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren.“
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Um gegen die Langeweile anzukämpfen, hat Richard sich vorgenommen, sich weiterzubilden. Mit Online-Kursen im Bereich der Informatik verbringt er aktuell die meiste Zeit. Endlich wieder etwas Produktives tun und dies im Schutz der Bundesrepublik, das ist sein Ziel. Mit fester Stimme sagt Richard: „Schutz ist das Erste auf meiner Liste!“.

Ganz bewusst formuliert er aber auch, dass er dankbar für all das ist, was ihm ermöglicht wird: „Ich danke den deutschen Behörden dafür, dass sie uns als Flüchtlinge aufnehmen, aber auch den ganzen Menschen hier, die uns immer wieder helfen. Sie hören zu und helfen uns bei unseren Problemen.“
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"Erstmal mein Wunsch ist Schutz. Ich brauche Schutz von Deutschland. Und wenn es Schutz gibt, ich denke meine Krankheit kann verbessert werden und ich denke, alles kann besser laufen auch für mich." (übersetzt)

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Sayed & Meher

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"Es kann sein, dass die uns finden. Aber trotzdem sind wir sicher und glücklich hier in Deutschland!"



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Wöchentliche Anschläge durch Selbstmordattentäter, dauerhafte Angst um das eigene Leben und keine Hoffnung auf ein baldiges Ende. Diese Gründe brachten den 22-Jährigen und seine Familie zu der Entscheidung, dass er das Land verlassen muss.

Wütend und traurig erzählt Sayed, dass ihn hier in Deutschland immer wieder Menschen fragen, ob Afghanistan nicht doch sicher für die Menschen sei. Entgegensetzen kann er nur: „Die größte Bedrohung sind ISIS und die Taliban. Die machen einfach was sie wollen und keiner ist vor ihnen sicher. Selbstmordattentäter machen immer wieder Anschläge. Afghanistan ist definitiv nicht sicher.“

Nach seinem Abitur wollte er eigentlich zu Hause in Afghanistan Architektur studieren. Zwei Semester hat er es geschafft, bis die Bedrohung und die Angst zu groß wurden und die Familie den Entschluss fasste, den Sohn nach Deutschland zu schicken.

"Wenn man innerhalb von Afghanistan abhaut, wird man ausgeliefert. Jeder hat Angst und überall sind IS und Taliban. Aber die Flucht nach Deutschland ist teuer. Mehr war meiner Familie einfach nicht möglich. Sie wollte, dass ich sicher bin und eine Zukunft habe."


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Der 26-jährige Meher floh nach dem Tod seines Vaters. Lange habe dieser als Militärarzt mit der afghanischen Regierung und amerikanischen Soldaten zusammengearbeitet. Genau dies wurde ihm schließlich zum Verhängnis. Meher erzählt mit wütender Stimme, dass die Familie lange bedroht wurde und immer Probleme hatte.

„Dann haben sie meinen Vater einfach erschossen!“

Dies war das ausschlaggebende Ereignis: Gemeinsam mit dem Rest der Familie entschloss er sich, zu fliehen.

„Es ging nicht anders, sie hätten auch mich gefunden, wir wurden alle bedroht.“

Meher arbeitete nach seinem Abitur mit im Familienbetrieb. Dann lernte er Betriebswirtschaft und studierte Informatik. Zur Sicherheit des eigenen Lebens musste er das Land verlassen.
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Die beiden jungen Männer lächeln und erzählen freudig ihre gemeinsame Geschichte: Aus einem kleinen Dorf in Afghanistan flohen beide ohne das der andere es wusste. In Bayern begegneten sie sich durch Zufall wieder und leben heute zusammen in einem Zimmer.

Ein nüchternes Zimmer: zwei Betten, ein Kleiderschrank, ein Schreibtisch, ein altes Sofa und ein Stuhl, das ist alles was den beiden Freunden zum Leben zur Verfügung steht. Dennoch für beide ein großes Glück, denn es ist eine der vom Staat bereitgestellten Wohnungen außerhalb einer Flüchtlingsunterkunft.

Glücklich erzählen beide, dass sie es inzwischen durch ihre Arbeit und Ausbildung geschafft haben, keine staatlichen Leistungen zu beziehen. Mit Glück haben die beiden jungen Männer aus Afghanistan eine Arbeitserlaubnis erhalten. Rechtlich steht ihnen diese erst nach einer Genehmigung des Asylantrages zu, die sie bis heute aber noch nicht haben. Erklären können sie es sich nur so: „Wir hatten Glück und durften recht schnell anfangen zu arbeiten, und Sayed durfte seine Ausbildung beginnen, das war für uns etwas ganz Besonderes, es gibt uns Freiheit und Selbstständigkeit.“
Während Sayed die Schulbank drückt und gerade das zweite Lehrjahr der Ausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik beendet, hat Meher es bis zum Filialleiter einer Vodafone-Filiale gebracht.

Die finanzielle Unabhängigkeit ist beiden sehr wichtig. Ein Ausbildungsgehalt von ca. 480 Euro und das Gehalt als Filialleiter von ca. 1600 Euro ermöglichen es den Männern, weiter von ihrer Zukunft zu träumen.
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Bedrückt erzählt Sayed, dass sich im Oktober 2016 seine Situation verändert hat. Ein Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge forderte den jungen Afghanen zum Interview in der Behörde auf.

„Ich habe da alles erzählt, meine ganze Geschichte. Die haben das notiert und meinten, dass es gut für mich aussieht. Das machte mir Hoffnung.“

Die Hoffnung, seine Ausbildung zum Kühlanlagentechniker weiter machen zu können und in Deutschland zu bleiben, wurde jedoch sechs Monate später getrübt. Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt. Man merkt dem 22-Jährigen die Angst vor der Abschiebung deutlich an.

„Die ISIS und Taliban gibt es überall, auch hier in Deutschland. Aber hier sind wir sicher. Wir fühlen uns hier sicher und nicht in Afghanistan.“

Entschlossen berichtet Sayed, dass er gegen den Abschiebebescheid mit Hilfe eines Rechtsanwalts klagt. Dabei stützt er sich auf die 3+2 Regelung. Diese besagt, dass ein Asylbewerber, der eine Ausbildung angefangen hat, diese auch beenden und danach zwei Jahre in Deutschland arbeiten darf.

Meher scheint von der ganzen Situation eher enttäuscht. Im November 2017 musste auch er zur Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Interview.

„Im März 2018 habe ich den Abschiebebescheid bekommen. Jetzt klage ich.“

Seine Hoffnungen ruhen darauf, hier in Deutschland sein Informatikstudium weiterzuführen und einen Masterabschluss machen zu können. Mit einem Lächeln berichtet er von vielen Anrufen an Universitäten. Immer wieder hat er versucht, eine Universität zu finden, an der er wieder studieren darf. Das Problem dabei ist jedoch: „Mein Abschlusszeugnis aus Afghanistan wird hier nicht anerkannt. Ich habe an mehreren Universitäten angefragt, aber ich dürfte nur als Gaststudent hin und das bringt mir leider nichts!“



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Sakina

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"Ich möchte mit meiner Tochter frei und
sicher leben können und mein Ökonomie-Studium
hier in Deutschland nutzen!" (übersetzt)

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Ein sehr aufgeräumtes, gemütliches Zimmer. Der kleine Raum, in dem Sakina und ihre Tochter leben, ist warm und familiär. Im Fernsehen läuft deutschsprachiges Kinderprogramm. Mutter und Tochter machen den Anschein, keinerlei Probleme mit der neuen, doch so fremden Sprache zu haben. Im Interview spricht Sakina, da sie sich damit wohler fühlt, Englisch.

Sakina reicht mit einem freundlichen Lächeln arabisches Gebäck und freut sich über den Besuch. Dieser stellt für sie Abwechslung in ihrem tristen Alltag dar.

„Meine Tochter geht in die dritte Klasse und hat hier viele Freunde gefunden. Ich versuche die Zeit zu nutzen, um mich weiterzubilden und die Sprache noch besser zu lernen.“

Ihre Heimat verließen die beiden vor neun Monaten. Sakina sah für sich und ihre Tochter keinerlei Zukunft. Die studierte Ökonomin wollte etwas bewegen, arbeiten und gleichberechtigt sein. Dies war in Afghanistan nicht möglich.
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Sakina und ihre Tochter erreichten die Europäische Union über Frankreich und wurden dort auch zum ersten Mal als Asylbewerber registriert. Somit greift in ihrem Fall das Dublin-Verfahren und eine Rückführung nach Frankreich steht im Raum. Aktuell erhält die 32-Jährige, die mit ihrer Tochter in einer Flüchtlingsunterkunft lebt, monatlich ca. 500 Euro.

„Für uns ist es wichtig, hier in Deutschland bleiben zu dürfen!“

Traurig erzählt sie, dass sie große Angst davor hat, zurück nach Afghanistan zu müssen. Neben dieser Angst betont Sakina, dass auch Frankreich für sie keine Lösung darstellt: "In Frankreich ist das System ganz anders. Dort ist es sehr wahrscheinlich, erstmal Obdachlos zu sein. Die Regierung kümmert sich nicht um Menschen wie uns."

Deutsch haben die beiden sich selber und mit der Hilfe von Freiwilligen beigebracht. Eine Arbeitserlaubnis erhält Sakina nicht. Sie fühlt sich gefangen im System und will einfach nur ihr Wissen auch in Deutschland nutzen können.
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"Aber jetzt bleibe ich. Ich bleibe.
Ich weiß nicht aber sie haben wir gesagt. 'Du wirst abgeschoben nach zwei oder drei Monaten.'" (übersetzt)

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Familie Aktar

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"Ich habe immer wieder Angst davor,
dass er uns findet und umbringt" (übersetzt)

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Vom eigenen Onkel bedroht und zur Prostitution angeboten - das ist die Geschichte die Sima zur Flucht zwang. Es kostet die junge Frau Überwindung zu sagen: „Ich habe große Angst vor meiner Familie und möchte anonym bleiben.“ Das ist der Grund, warum sie in dieser Geschichte einen anderen Namen trägt und sie und ihre Familie nicht zu erkennen sind.

Mit Tränen in den Augen erzählt sie die ganze Geschichte: Vom Bruder ihres Vaters sollte sie verkauft und zur Prostitution gezwungen werden. Ihr Vater versuchte alles, um dieses Schicksal abzuwenden.
Aber dann: „Mein Onkel vergiftete meinen Vater, indem er Alkohol und Heroin in sein Getränk mischte. Kurz danach starb mein Vater im Krankenhaus und ich hatte keine Chance mehr mich zu wehren.“

Nach dem Tod des Vaters zwang sie der Onkel zur Prostitution unter Drogeneinfluss. Sima sollte somit Geld für die Familie erwirtschaften.

Sie suchte einen Ausweg: „Ich konnte das einfach nicht. Versuchte mir das Leben zu nehmen, aber das funktionierte nicht. Nach zwanzig Tagen im Krankenhaus musste ich wieder nach Hause.“

Schwermütig sagt sie, dass für sie nur noch die Flucht aus der Heimat blieb. Die Familie zurücklassen und sich aus den Zwängen des Onkels befreien. Dies war ihre Hoffnung.
  
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Heute lebt Sima mit ihrem Mann und ihrem gemeinsamen kleinen Sohn in einer Flüchtlingseinrichtung. Kennengelernt haben Sie sich auf der Flucht. Sie aus Bangladesch, er aus Pakistan, beide mit dem gleichen Ziel: Deutschland.

Das Lachen des kleinen, in Deutschland geborenen Jungen löst die Stimmung. Er ist für Sima hier in Deutschland das Wichtigste. Die Angst vor ihrer Familie in der Heimat merkt man ihr jedoch deutlich an: „Wenn ich meinen Onkel jemals wiedersehe bringt er mich um! Dann ist auch mein Sohn nicht mehr sicher.“

Aber genau da liegt das Problem. Bedrückt erzählt Sima von ihrem Interview beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Aus Scham und Angst hatte die junge Frau die Beweggründe ihrer Flucht nicht ausführlich geschildert. Sie sagt: „Ich hatte Angst, dass mein Onkel dann erfährt, wo ich bin. Und ich schäme mich für das, was in Bangladesch passiert ist.“ Auf Grundlage der persönlichen Aussage vor den Mitarbeitern des Bundesamtes wird über den Asylantrag entschieden. Sima war nicht klar, dass sie so ihre Chance auf Asyl in Deutschland verringerte. Heute ist die Familie verzweifelt. Sie klagt mit einem Anwalt gegen den vor kurzem eingegangenen Abschiebebescheid. Noch haben sie die Hoffnung nicht aufgegeben.

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Zwei kleine Zimmer mit ca. gesamt 28 Quadratmetern stehen der neugegründeten Familie zur Verfügung. Auf dem Boden liegende Matratzen bieten in der Nacht einen Platz zum Schlafen, während sie über Tag zur Spielwiese für den kleinen Jungen werden.

Während Sima dem Kleinen versucht, die ersten Schritte beizubringen, näht ihr Mann im zweiten Zimmer an der selbst angeschafften Nähmaschine. Aus Stoffresten entsteht Festtagskleidung. Ein Stückchen Heimat, das die beiden für sich und ihren Sohn versuchen zu erhalten. Das Nähen lernte der junge Mann bereits in Pakistan. Hier in Deutschland darf er wie auch Sima nicht arbeiten. 848 Euro stehen der jungen Familie monatlich zur Deckung des persönlichen Bedarfs zur Verfügung.

Mit einem Strahlen in den Augen berichtet Sima über die Hilfe, die ihnen durch Freiwillige entgegengebracht wird: „Wir lernen Deutsch weil ihr alle mit uns Deutsch sprecht. Wir wissen, was wir tun müssen, weil wir fragen können und Antworten bekommen. Wenn wir nicht mehr weiter wissen, dann wissen wir, wo wir Hilfe bekommen.“
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Sima erzählt von ihren Wünschen für die Zukunft. An erster Stelle steht die Bewilligung ihres Asylantrages. Sie möchte endlich sicher wissen, dass sie nicht zurück nach Afghanistan muss. Wenn sie in Deutschland bleiben darf, möchte sie ihren Bruder und ihre Mutter herholen. Die Familie somit wieder zusammenführen.

Sie wünscht sich ein normales Leben und Arbeit für sich und ihren Mann.

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Blessing

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"Mein Traum ist ein besseres Leben für mich
und meine Tochter Britney Hanna." (übersetzt)

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Über die Gründe ihrer Flucht nach Deutschland spricht Blessing mit Tränen in den Augen: In ihrer Heimat Nigeria wurde die junge Frau zur Prostitution gezwungen. Sie sah nur einen Ausweg: die Flucht aus der Heimat. Ihr Weg führte sie zuerst nach Italien zu ihrem Bruder. Dieser riet ihr jedoch, weiter nach Deutschland zu fliehen.

Auf dem Weg nach Deutschland lernte sie den Vater ihrer Tochter kennen. Nur kurze Zeit waren sie zusammen, bis sie sich durch die Umstände der Flucht aus den Augen verloren. Die Geburt ihrer Tochter musste die junge Nigerianerin - gerade erst in Deutschland angekommen - alleine meistern.

Blessing ist seit drei Jahren in Deutschland. Trotzdem fällt es ihr noch schwer, sich auf Deutsch auszudrücken und bittet darum, das Gespräch auf Englisch zu führen.
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Ca. 15 Quadratmeter voller Spielzeug und Kleidung, eine Gemeinschaftsküche, je ein Gemeinschaftsbad für Frauen und Männer und ein Gemeinschaftsraum. Das ist seit drei Jahren das Zuhause von Blessing und ihrer kleinen Tochter Britney Hanna. Gemeinsam erhalten die beiden Leistungen in Höhe von 725 Euro. Von diesem Geld müssen sie die Kosten des täglichen und persönlichen Bedarfs decken. Momentan kommen sie damit ganz gut aus. Schwer auszuhalten ist für Blessing aber der beengte Wohnraum: „Zum Spielen mit meiner Tochter müssen wir raus gehen. Nichtmals Platz für eine Wanne zum Baden der Kleinen habe ich hier im Zimmer.“ (übersetzt)

Trotz eines Gemeinschaftsraums zeigt sich, dass es sich in der Unterkunft nicht um eine Gemeinschaft handelt. Jeder geht seinen eigenen Weg. Man trifft sich zwar in der Küche, im Bad oder auf dem Flur, aber mehr Kommunikation innerhalb des Gebäudes besteht nicht. Zum Einkaufen trifft Blessing sich mit ihrer besten Freundin, die auch aus Nigeria floh. Während Blessings Welt recht eingeschränkt wirkt, ermöglicht sie ihrer Tochter den Besuch einer Kindergruppe. Für Britney Hanna ist dies ein Weg der Integration: "Meine Tochter hat schon ganz viele Freunde. Am liebsten spielt sie aber alleine. Alle dort lieben sie weil sie so ruhig ist und gar keine Probleme macht." (übersetzt)


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Als junge Mutter darf Blessing sich aufgrund des Asylbewerbergesetzes die ersten drei Jahre nach der Geburt komplett auf ihre Aufgabe als Mutter konzentrieren.

Auch wenn Blessings Tochter in unregelmäßigen Abständen eine Kleinkindgruppe besucht, kann Blessing es sich momentan noch nicht vorstellen, zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen. Ein ärztliches Attest bescheinigt der 23-Jährigen ein Stresssyndrom: die Fluchtursache, ihre frühe Mutterrolle und die fehlende Familie lasten zu sehr auf ihrer Seele. „Ich will arbeiten, aber es darf nicht stressig sein. Also wenn jemand eine Arbeit ohne Stress für mich hat, würde ich das machen. Und halt nicht viel, weil ich ja für meine Tochter da sein muss!“ (übersetzt)

Einen begonnenen Deutschkurs musste Blessing aufgrund der Geburt ihrer Tochter abbrechen.

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"Mein Traum ist es, ein besseres Leben zu bekommen und auch mein Baby großzuziehen. Und, wenn mein Baby alt genug ist, hart zu arbeiten, um Dinge kaufen zu können. Ich möchte an mir selber arbeiten und für die Familie da sein."
(sinnhafte Übersetzung)

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Meinungen

Innerhalb der deutschen Gesellschaft herrschen unterschiedliche Meinungen zur aktuellen Situation in Bezug auf hilfesuchende Personen aus anderen Ländern. Die zentrale Fragestellung dieser Multimedia-Story "Glauben Sie, dass die meisten Flüchtlinge nur wegen dem Geld und der Sozialleistungen nach Deutschland kommen?" wurde auf den folgenden Seiten verschiedenen Personen gestellt.

Jeder der Freiwilligen bekam die Möglichkeit, seine eigene Meinung zu vertreten.

Eine Gegenüberstellung bietet als Einstieg die Chance sich ein Bild von Pro- und Contra-Meinungen zum Themenkomplex zu machen. Marlene und Jacqueline, zwei Frauen die unterschiedlicher nicht sein könnten, stellten sich den Fragen.

Marlene ist seit Jahren im Bereich Finanzen selbstständig und engagiert sich im Rahmen eines Helferkreises für Flüchtlinge, die in ihrer Gemeinde und im Kreisgebiet ein neues Zuhause gefunden haben.

Jacqueline ist Rentnerin und interessiert sich für das politische Geschehen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist Parteimitglied der AfD - Alternative für Deutschland und sieht die aktuelle Situation der Migration kritisch.

Aber nicht nur die Meinungen von Marlene und Jacqueline herrschen in der deutschen Gesellschaft vor. Jeder Mensch hat seine eigene Meinung. Nicht jede Meinung kann hier abgebildet werden, aber einige Personen waren bereit, Stellung zu beziehen.

Viel Spaß beim Anhören der einzelnen Meinungen.

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Informationen

2017 waren es insgesamt rund 650.000 Menschen, die europaweit erstmalig Asyl beantragten.

15.825 Syrer stellten im ersten Quartal des Jahres 2018 innerhalb der Europäischen Union einen Erstantrag auf Asyl. 40% (6.700) dieser Anträge wurden in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. Mit 9.210 Anträgen europaweit stellen Personen aus dem Irak die zweitgrößte Gruppe der Antragsteller dar, gefolgt von Afghanen mit 7.650 Anträgen.

Das Europäische Statistikamt (Eurostat) erfasst in regelmäßigen Abständen die aktuellen Zahlen der Asylanträge aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

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Leistungen für Asylbewerber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.

Solche Leistungen erhält jeder Asylbewerber, der sich innerhalb Deutschlands befindet und entweder:

- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz vorweisen kann,

- über einen Flughafen Deutschland betreten hat und bezüglich dessen Einreise noch keine Klärung erfolgt ist,

- einen der Paragraphen des deutschen Aufenthaltsgesetzes erfüllt und somit eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung hat.


Erfült eine Person die genannten Merkmale, so haben auch Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder Anspruch auf Leistungen für Asylbewerber.

Aber auch Personen, die ausreisepflichtig sind, erhalten Leistungen, solange eine angedrohte Abschiebung noch nicht vollzogen ist oder ein Folgeantrag, ein Zweitantrag nach Richtlinien des Asylgesetzes, gestellt wird.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Asylbewerber erhalten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Leistungen zur Grundsicherung (notwendiger Bedarf). Darin inbegriffen ist die Deckung des Bedarfs an Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Weiterhin erfolgen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse (notwendiger persönlicher Bedarf) des täglichen Lebens. Dieser notwendige persönliche Bedarf umfasst zum Beispiel Fahrt- & Kommunikationskosten sowie Kosten, die im Rahmen von Freizeitaktivitäten anfallen.

Die Deckung dieser Leistungen findet in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder auch direkt ausgezahlten Mitteln statt.

Der persönliche Bedarf wird im Regelfall durch Geldmittel gewährleistet und durch die zuständigen Behörden ermittelt.
Dabei wird unterschieden, ob sich die Person zum Zeitpunkt der Zahlung in einer Aufnahmeeinrichtung oder außerhalb dieser befindet.

Asylbewerber, die innerhalb einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, erhalten, wenn sie alleinstehend sind, monatlich 135 Euro. Zwei erwachsene Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen, bekommen eine monatliche Leistung von je 122 Euro und jeder weitere Erwachsene in diesem Haushalt 108 Euro.

Nicht nur erwachsene Personen erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Mittel, sondern auch Kinder und Jugendliche. Einem Kind stehen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 76 Euro zu. Danach erhöht sich die Summe bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 83 Euro. Ein Jugendlicher zwischen dem 15. und 19. Lebensjahr erhält eine monatliche Leistung von 76 Euro.  

Wohnt ein Asylbewerber nicht in einer Aufnahmeeinrichtung, sondern nutzt andere Angebote der Unterbringung, so ändert sich der Bedarf und entsprechend auch die Leistungen. In diesem Fall erhält ein alleinstehender Asylbewerber monatlich 216 Euro zur Deckung des notwendigen Bedarfs. Zwei im Haushalt zusammenlebende Leistungsberechtigte können über je 194 Euro verfügen, während jede weitere erwachsene Person im Haushalt 174 Euro auf Grundlage des Gesetzes beziehen kann.

Auch außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung haben Kinder und Jugendliche ein Anrecht auf Leistungen zur Grundsicherung und Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs. Kinder unter dem 7. Lebensjahr erhalten 133 Euro, während Kinder zwischen dem 7.  und 15. Lebensjahr monatlich 157 Euro ausgezahlt bekommen. Ein jugendlicher Asylbewerber hat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anrecht auf monatliche monetäre Mittel in Höhe von 198 Euro.

Zu diesen Leistungen wird der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jeweils ermittelte notwendige persönliche Bedarf des Asylbewerbers zugeordnet. Dies führt dazu, dass nur der notwendige Bedarf eines jeden Asylbewerbers per Gesetz geregelt ist und somit starke Abweichungen in den vom Staat bereitgestellten Mitteln der einzelnen bestehen.
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Erreicht ein Flüchtling Deutschland, so wird dieser zuerst in einer Erstaufnahme-Einrichtung versorgt und untergebracht.

Durch Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden die ankommenden Asylbewerber registriert. Dabei kommt es zur Abnahme der Fingerabdrücke und der Asylbewerber wird fotografiert. Dies ist zur weiteren Identifizierung und Bearbeitung des Antrags wesentlich. Zusätzlich werden Daten über den gesundheitlichen Zustand und die vorhandene Schul- oder Berufsausbildung der Bewerber erfasst.  

Im weiteren Verlauf erhält jeder Asylsuchende einen Ankunftsausweis. Dieser ist umgangssprachlich als Flüchtlingsausweis bekannt. Nur Asylbewerber mit diesem Ausweis haben einen Anspruch auf volle Unterstützungsleistungen.

Über die gestellten Asylanträge  entscheiden zuständige Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Jeder Antrag stellt einen Einzelfall dar und ist auch als solcher zu behandeln. Innerhalb eines Gesprächs, umgangssprachlich als Interview bezeichnet, erhält der Asylbewerber die Möglichkeit, seine Geschichte und Beweggründe der Flucht zu schildern.

Nachfolgend entscheidet das Bundesamt über den Asylantrag. Eine Ablehnung des Antrags hat zur Folge, dass die Person Deutschland verlassen muss. Verweigert sich der Antragssteller, so kommt es zur Androhung der Abschiebung. Jeder Asylbewerber hat innerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Recht, vor dem Verwaltungsgericht Einspruch gegen die Ablehnung des Asylantrages zu stellen.
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Die Rechtsgrundlage für das Dublin-Verfahren ist die Dublin-III-Verordnung.

Sie regelt, dass ein Antrag auf Asyl in dem Land, über welches der Asylbewerber die Europäische Union betreten hat, bearbeitet werden muss.

Inbegriffen sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und die Schweiz.

Ziel des Dublin-Verfahrens ist es, dass jeder gestellte Antrag auf Asyl nur von einem Mitgliedsstaat bearbeitet wird. Der Staat, über welchen ein Asylsuchender die Europäische Union betreten hat, muss den Antrag bearbeiten und prüfen.

Stellt sich bei einem Asylbewerber heraus, dass er die Europäische Union über einen anderen Staat (Mitglied der Dublin-III-Verordnung) betreten hat und registriert wurde, greift die Verordnung. Daraufhin erfolgt ein Übernahme- oder Wiederaufnahmeersuchen und es wird geprüft, wie die Rückführung des Asylbewerbers in den zuständigen Staat erfolgen kann.
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Impressum

Diese Multimedia-Story entstand im Rahmen meiner Masterarbeit an der Professur für Internationalen Krisen- und Konfliktjournalismus, Institut für Journalistik, an der Universität der Bundeswehr München.

Alle Geschichten sind im Zeitraum von Juni bis August 2018 entstanden und sind eine Momentaufnahme.

Hiermit nehme ich Abstand von all den in dieser Arbeit eingebetteten Meinungsäußerungen. Keine dieser Äußerungen stellt meine eigene Meinung zum Themenkomplex dar. Die hier dargebotenen Meinungen stammen von den abgebildeten Personen, sie beruhen auf dem Recht der Meinungsfreiheit. (GG Art. 5 Abs. 1 S. 1)
Dieses besagt:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

erstellt von: Lambertz, Lisa


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2017 waren es insgesamt rund 650.000 Menschen, die europaweit erstmalig Asyl beantragten.

15.825 Syrer stellten im ersten Quartal des Jahres 2018 innerhalb der Europäischen Union einen Erstantrag auf Asyl. 40% (6.700) dieser Anträge wurden in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. Die zweitgrößte Gruppe stellen mit 9.210 Anträgen europaweit Personen aus dem Irak dar, gefolgt von Afghanen mit 7.650 Anträgen.

Das Europäische Statistikamt (Eurostat) erfasst in regelmäßigen Abständen die aktuellen Zahlen der Asylanträge aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
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Leistungen für Asylbewerber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.

Solche Leistungen erhält jeder Asylbewerber, der sich tatsächlich innerhalb Deutschlands befindet und:

- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz vorweisen kann.
- über einen Flughafen Deutschland betreten hat und bezüglich dessen Einreise noch keine Klärung erfolgt ist.
- einen der Paragraphen des deutschen Aufenthaltsgesetzes erfüllt und somit eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung hat.

Zusätzlich haben Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder, das Recht auf Leistungen für Asylbewerber, die zu einer Person gehören, die eines der vorher genannten Merkmale erfüllt.

Aber auch Personen, die ausreisepflichtig sind, erhalten Leistungen. Solange eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist oder ein Folgeantrag, ein Zweitantrag nach Richtlinien des Asylgesetzes gestellt wird.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Asylbewerber erhalten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Leistungen zur Grundsicherung (notwendiger Bedarf). Darin inbegriffen ist die Deckung des Bedarfs an Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Weiterhin erfolgen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse (notwendiger persönlicher Bedarf) des täglichen Lebens. Dieser notwendige persönliche Bedarf umfasst zum Beispiel Fahrt- & Kommunikationskosten sowie Kosten, die im Rahmen von Freizeitaktivitäten anfallen.

Die Deckung dieser Leistungen findet in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder auch direkt ausgezahlten Mitteln statt.

Der persönliche Bedarf wird im Regelfall durch Geldmittel gewährleistet und durch die zuständigen Behörden ermittelt. Dabei wird unterschieden, ob sich die Person zum Zeitpunkt der Zahlung in einer Aufnahmeeinrichtung oder außerhalb dieser befindet.

Asylbewerber die innerhalb einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, erhalten, wenn sie alleinstehend sind, monatlich 135 Euro. Zwei erwachsene Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen, bekommen eine monatliche Leistung von je 122 Euro und jeder weitere Erwachsene in diesem Haushalt 108 Euro.

Nicht nur erwachsene Personen erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  Mittel, sondern auch Kinder und Jugendliche. Einem Kind stehen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 76 Euro zu. Danach erhöht sich die Summe bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 83 Euro. Ein Jugendlicher zwischen dem 15. und 19. Lebensjahr erhält eine monatliche  Leistung von 76 Euro.  

Wohnt ein Asylbewerber nicht in einer Aufnahmeeinrichtung, sondern nutzt andere Angebote der Unterbringung so ändert sich der Bedarf. Somit ergeben sich andere Höhen der monatlichen monetären Leistungen für Personen. In diesem Fall erhält ein alleinstehender Asylbewerber monatlich 216 Euro zur Deckung des notwendigen Bedarfs. Zwei im Haushalt zusammenlebende Leistungsberechtigte können über je 194 Euro verfügen, während jede weitere erwachsene Person im Haushalt 174 Euro auf Grundlage des Gesetzes beziehen kann. 

Auch außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung haben Kinder und Jugendliche ein Anrecht auf Leistungen zur Grundsicherung und Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs. Kinder unter dem 7. Lebensjahr erhalten 133 Euro während Kinder zwischen dem 7. und dem 15. Lebensjahr monatlich 157 Euro ausgezahlt bekommen. Ein jugendlicher Asylbewerber hat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anrecht auf monatliche monetäre Mittel in Höhe von 198 Euro.

Zu diesen Leistungen wird der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jeweils ermittelte notwendige persönliche Bedarf des Asylbewerbers zugeordnet. Dies führt dazu, dass nur der notwendige Bedarf eines jeden Asylbewerbers per Gesetz geregelt ist und somit starke Abweichungen in den vom Staat bereitgestellten Mitteln der einzelnen bestehen.
Zum Anfang
Erreicht ein Flüchtling Deutschland, so wird dieser zuerst in einer Erstaufnahme-Einrichtung versorgt und untergebracht.

Durch Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden die ankommenden Asylbewerber registriert. Dabei kommt es zur Abnahme der Fingerabdrücke und der Asylbewerber wird fotografiert. Dies ist zur weiteren Identifizierung und Bearbeitung des Antrags wesentlich. Zusätzlich werden Daten über den gesundheitlichen Zustand und die vorhandene Schul- oder Berufsausbildung der Bewerber erfasst.  

Im weiteren Verlauf erhält jeder Asylsuchende einen Ankunftsausweis. Dieser ist umgangssprachlich als Flüchtlingsausweis bekannt. Nur Asylbewerber mit diesem Ausweis haben einen Anspruch auf volle Unterstützungsleistungen.

Über den gestellten Asylantrag der einzelnen Personen entscheiden zuständige Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Jeder Antrag stellt einen Einzelfall dar und ist auch wie solch einer zu behandeln. Innerhalb eines Gesprächs, umgangssprachlich als Interview bezeichnet, erhält der Asylbewerber die Möglichkeit, seine Geschichte und Beweggründe der Flucht zu schildern.

Nachfolgend entscheidet das Bundesamt über den Asylantrag. Eine Ablehnung des Antrags hat zur Folge, dass die Person Deutschland verlassen muss. Weigert sich der Antragssteller, so kommt es zur Androhung der Abschiebung. Jeder Asylbewerber hat innerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Recht vor dem Verwaltungsgericht, Einspruch gegen die Ablehnung des Asylantrages zu stellen.
Zum Anfang
Die Rechtsgrundlage für das Dublin-Verfahren stellt die Dublin-III-Verordnung dar.

Diese Verordnung regelt, dass ein Antrag auf Asyl in dem Land, über welches der Asylbewerber die Europäische Union betreten hat, bearbeitet werden muss.

Inbegriffen sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und die Schweiz.

Ziel des Dublin-Verfahrens ist es, dass jeder gestellte Antrag auf Asyl nur von einem Mitgliedsstaat bearbeitet wird. Somit erhält der Staat, über welchen die Europäische Union betreten wurde, die Pflicht zur Prüfung und Bearbeitung des Antrags.

Stellt sich bei einem Asylbewerber heraus, dass er die Europäische Union über einen anderen Staat (Mitglied der Dublin-III-Verordnung) betreten hat und registriert wurde, greift die Verordnung. Daraufhin erfolgt ein Übernahme- oder Wiederaufnahmeersuchen und es wird geprüft, wie die Rückführung des Asylbewerbers in den zuständigen Staat erfolgen kann.
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Sayed & Meher

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"Es kann sein, dass die uns finden. Aber trotzdem sind wir sicher und glücklich hier in Deutschland!"

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Wöchentliche Anschläge durch Selbstmordattentäter, dauerhafte Angst um das eigene Leben und keine Hoffnung auf ein baldiges Ende. Diese Gründe brachten den 22-jährigen und seine Familie zu der Entscheidung, dass er das Land verlassen muss.

Wütend und traurig erzählt Sayed, dass ihn hier in Deutschland immer wieder Menschen fragen, ob Afghanistan nicht doch sicher für die Menschen sei. Entgegensetzen kann er nur: „Die größte Bedrohung sind ISIS und die Taliban, die machen einfach was sie wollen und keiner ist vor ihnen sicher. Selbstmordattentäter machen immer wieder Anschläge. Afghanistan ist definitiv nicht sicher!“

Nach seinem Abitur wollte er eigentlich zu Hause in Afghanistan Architektur studieren, zwei Semester hat er es geschafft bis die Bedrohung und die Angst zu groß wurden und die Familie den Entschluss fasste, den Sohn nach Deutschland zu schicken.

"Wenn man innerhalb von Afghanistan abhaut, wird man ausgeliefert. Jeder hat Angst und überall sind IS und Taliban. Aber die Flucht nach Deutschland ist teuer, mehr war meiner Familie einfach nicht möglich. Sie wollte, dass ich sicher bin und eine Zukunft habe."


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Der 26-jährige Meher floh nach dem Tod seines Vaters. Lange habe dieser als Militärarzt mit der afghanischen Regierung und amerikanischen Soldaten zusammengearbeitet. Genau dies wurde ihm schließlich zum Verhängnis. Meher erzählt mit wütender Stimme, dass die Familie lange bedroht wurde und immer Probleme hatte.

„Dann haben sie meinen Vater einfach erschossen!“

Dies war das ausschlaggebende Ereignis: Gemeinsam mit dem Rest der Familie entschloss er sich, zu fliehen. 

„Es ging nicht anders, sie hätten auch mich gefunden, wir wurden alle bedroht.“

Meher, der nach seinem Abitur mit im Familienbetrieb arbeitete und Betriebswirtschaft lernte bevor er ein Informatik Studium begann und abschloss, musste zur Sicherheit des eigenen Lebens das Land verlassen.
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Die beiden jungen Männer lächeln und erzählen freudig ihre gemeinsame Geschichte: Aus einem kleinen Dorf in Afghanistan flohen beide, ohne dass der andere es wusste. In Bayern begegneten sie sich durch Zufall wieder und leben heute zusammen in einem Zimmer.

Ein nüchternes Zimmer: zwei Betten, ein Kleiderschrank, ein Schreibtisch, ein altes Sofa und ein Stuhl, das ist alles was den beiden Freunden zum Leben zur Verfügung steht. Dennoch für beide ein großes Glück, denn es ist eine der vom Staat bereitgestellten Wohnungen außerhalb einer Flüchtlingsunterkunft.

Glücklich erzählen beide, dass sie es inzwischen durch ihre Arbeit und Ausbildung geschafft haben, keine staatlichen Leistungen zu beziehen. Mit Glück haben die beiden jungen Männer aus Afghanistan eine Arbeitserlaubnis erhalten. Rechtlich steht ihnen diese erst nach einer Genehmigung des Asylantrages zu, die sie bis heute aber noch nicht haben. Erklären können sie es sich nur so: „Wir hatten Glück und durften recht schnell anfangen zu arbeiten und Sayed durfte seine Ausbildung beginnen. Das war für uns etwas ganz Besonderes, es gibt uns Freiheit und Selbstständigkeit.“ 
Während Sayed die Schulbank drückt und gerade das zweite Lehrjahr der Ausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik beendet, hat Meher es bis zum Filialleiter einer Vodafone-Filiale gebracht.

Die finanzielle Unabhängigkeit ist beiden sehr wichtig. Ein Ausbildungsgehalt von ca. 480 Euro und das Gehalt als Filialleiter von ca. 1600 Euro ermöglichen es den Männern, weiter von ihrer Zukunft zu träumen.
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Bedrückt erzählt Sayed, dass sich im Oktober 2016 seine Situation verändert hat. Ein Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge forderte den jungen Afghanen zum Interview in der Behörde auf.

„Ich habe da alles erzählt, meine ganze Geschichte. Die haben das notiert und meinten das es gut für mich aussieht. Das machte mir Hoffnung.“

Die Hoffnung, seine Ausbildung zum Kühlanlagentechniker weiter machen zu können und in Deutschland bleiben zu können, wurde jedoch sechs Monate später getrübt. Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt. Man merkt dem 22-jährigen die Angst vor der Abschiebung deutlich an.

„Die ISIS und Taliban gibt es überall, auch hier in Deutschland aber hier sind wir sicher. Wir fühlen uns hier sicher und nicht in Afghanistan.“

Entschlossen berichtet Sayed, dass er gegen den Abschiebebescheid mit Hilfe eines Rechtsanwalts klagt. Dabei stützt er sich auf die 3+2 Regelung. Diese besagt, dass ein Asylbewerber, der eine Ausbildung angefangen hat, diese auch beenden und danach zwei Jahre in Deutschland arbeiten darf.

Meher scheint von der ganzen Situation enttäuscht zu sein. Im November 2017 musste auch er zur Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Interview.

„Im März 2018 habe ich den Abschiebebescheid bekommen, jetzt klage ich.“

Seine Hoffnungen ruhen darauf, hier in Deutschland sein Informatikstudium weiterführen und einen Masterabschluss machen zu können. Mit einem Lächeln berichtet er von vielen Anrufen an Universitäten. Immer wieder hat er versucht, eine Universität zu finden, an der er wieder studieren darf. Das Problem dabei ist jedoch: „Mein Abschlusszeugnis aus Afghanistan wird hier nicht anerkannt. Ich habe an mehreren Universitäten angefragt aber ich dürfte nur als Gaststudent hin und das bringt mir leider nichts!“



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Familie Aktar

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"Mein Name ist Sima Aktar.
Ich lebe seit zwei Jahren in Deutschland
und habe meinen Ehemann und mein Baby." (übersetzt)

"Meine Familie muss geschützt werden
und mein kleiner Sohn soll sicher aufwachsen, ohne Angst!" (übersetzt)







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Vom eigenen Onkel bedroht und zur Prostitution angeboten - das ist die Geschichte, die Sima zur Flucht zwang. Es kostet die junge Frau Überwindung, zu sagen: „Ich habe große Angst vor meiner Familie und möchte anonym bleiben.“ Das ist der Grund warum sie in dieser Geschichte einen anderen Namen trägt und sie und ihre Familie nicht zu erkennen sind.

Mit Tränen in den Augen erzählt sie die ganze Geschichte: Vom Bruder ihres Vaters sollte sie verkauft und somit zur Prostitution gezwungen werden. Ihr Vater versuchte alles, um dieses Schicksal abzuwenden.
Aber dann: „Mein Onkel vergiftete meinen Vater indem er Alkohol und Heroin in sein Getränk mischte. Kurz danach starb mein Vater im Krankenhaus und ich hatte keine Chance mehr, mich zu wehren.“ 

Nach dem Tod des Vaters zwang sie der Onkel zur Prostitution unter Drogeneinfluss. Sima sollte so Geld für die Familie erwirtschaften.

Sie suchte einen Ausweg: „Ich konnte das einfach nicht. Versuchte mir das Leben zu nehmen aber das funktionierte nicht. Nach zwanzig Tagen im Krankenhaus musste ich wieder nach Hause.“

Schwermütig sagt sie, dass für sie nur noch die Flucht aus der Heimat blieb. Die Familie zurücklassen und sich aus den Zwängen des Onkels befreien, dies war ihre Hoffnung.
  
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Heute lebt Sima mit ihrem Mann und ihrem gemeinsamen kleinen Sohn in einer Flüchtlingseinrichtung. Kennengelernt haben sich die Beiden auf der Flucht, sie aus Bangladesch, er aus Pakistan, beide mit dem gleichen Ziel: Deutschland.

Das Lachen des kleinen, in Deutschland geborenen Jungen löst die Stimmung. Er ist für Sima hier in Deutschland das Wichtigste. Die Angst vor ihrer Familie in der Heimat merkt man ihr jedoch deutlich an: „Wenn ich meinen Onkel jemals wiedersehe, bringt er mich um! Dann ist auch mein Sohn nicht mehr sicher.“

Aber genau da liegt das Problem. Bedrückt erzählt Sima von ihrem Interview beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Aus Scham und Angst hatte die junge Frau die Beweggründe ihrer Flucht nicht ausführlich geschildert. Sie sagt: „Ich hatte Angst, dass mein Onkel dann erfährt wo ich bin und ich schäme mich. Ich schäme mich für das was in Bangladesch passiert ist.“ Aber auf Grundlage der persönlichen Aussage vor den Mitarbeitern des Bundesamtes wird über den Asylantrag entschieden. Sima war nicht klar, dass sie somit ihre Chance auf Asyl in Deutschland verringert. Heute ist die Familie verzweifelt, klagt mit einem Anwalt gegen den vor kurzem eingegangenen Abschiebebescheid und hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben.

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Zwei kleine Zimmer, ca. 28 Quadratmeter, stehen der neugegründeten Familie zur Verfügung. Auf dem Boden liegende Matratzen bieten in der Nacht einen Platz zum Schlafen während sie über Tag zur Spielwiese für den kleinen Jungen werden.

Während Sima dem Kleinen versucht, die ersten Schritte beizubringen, näht ihr Mann im zweiten Zimmer an der selbst angeschafften Nähmaschine. Aus Stoffresten entsteht Festtagskleidung. Ein Stückchen Heimat, das die beiden für sich und ihren Sohn versuchen zu erhalten. Das Nähen lernte der junge Mann bereits in Pakistan, hier in Deutschland darf er, wie auch Sima, nicht arbeiten.

Mit einem Strahlen in den Augen berichtet Sima von der Hilfe, die ihnen durch Freiwillige entgegengebracht wird: „Wir lernen Deutsch, weil ihr alle mit uns Deutsch sprecht. Wir wissen was wir tun müssen, weil wir fragen können und Antworten bekommen. Wenn wir nicht mehr weiter wissen, dann wissen wir wo wir Hilfe bekommen.“
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Sima erzählt von ihren Wünschen für die Zukunft. An erster Stelle steht die Bewilligung ihres Asylantrages. Sie möchte endlich sicher wissen, dass sie nicht zurück nach Afghanistan muss. Wenn sie in Deutschland bleiben darf möchte sie ihren Bruder und ihre Mutter herholen. Die Familie somit wieder zusammenführen.

Sie wünscht sich ein normales Leben und Arbeit für sich und ihren Mann.

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Richard

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"Ich bin in Deutschland, weil ich Schutz brauche."

"Ich danke den Deutschen, die mir hier helfen!"

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Von der Familie verstoßen: Traurig erzählt Richard von den Reaktionen seiner Familie. Geboren als Muslim entschloss er sich in Nigeria, zum Christentum zu konvertieren. Für ihn sei es der richtige Weg gewesen, mit den Konsequenzen, der Ablehnung durch die Familie, rechnete er damals jedoch nicht. Es blieb ihm nur noch die Flucht, sein bisheriges Umfeld aufzugeben und auf einen Neustart zu hoffen.

Mit strahlenden Augen sagt Richard: „Ich habe von den Gesetzen in Deutschland gelesen, da steht drin, du musst den anderen respektieren und seine Religion akzeptieren.“

Akzeptanz war das, was er suchte. Aber auch andere Beweggründe spielten bei der Entscheidung eine Rolle: „In Nigeria gibt es keinen Schutz und keine Freiheit. Korruption und politische Instabilität bestimmen einfach alles.“ 

Mit gesenktem Blick berichtet Richard über eine seiner größten Sorgen: Er ist krank, nicht nur eine Erkältung plagt ihn, sondern eine Erkrankung, die dauerhafte medizinische Behandlung benötigt. Aus Scham möchte er über die Krankheit nicht sprechen. Was er jedoch sagt, ist: „Hier in Deutschland erhalte ich medizinische Hilfe und Unterstützung. Durch den Schutz hier verbessert sich auch mein Gesundheitszustand.“
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Heute lebt der 34-jährige gemeinsam mit einem weiteren Asylbewerber auf 14 Quadratmetern. Ein karger Raum, zwei Betten, zwei Spinde, ein gemeinsamer Kühlschrank, ein Tisch, zwei Stühle und Bettwäsche, das ist die staatliche Grundausstattung für jeden Asylbewerber und Richards neues Leben. Es erscheint alles eher wie eine Übergangslösung, in der man nicht ankommen möchte, und keineswegs wie ein Zuhause.

Nicht viel besitzt der Nigerianer, nur das Nötigste an Kleidung, ein Handy, Pflegeartikel für den täglichen Bedarf, ein paar Bücher und einen Laptop. Monatlich erhält er 357 Euro für Nahrungsmitteln und persönliche Ausgaben.

„Eigentlich habe ich alles, was ich brauche, ich will nur auch arbeiten dürfen.“ 

Aber genau das ist Richards Problem. Eine Arbeitserlaubnis hat er in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Über seinen Antrag auf Asyl ist zum Zeitpunkt unseres Treffens noch nicht entschieden. Ohne eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge darf der Nigerianer weder arbeiten noch an einem Integrationskurs teilnehmen. Deutsch hat er durch die Mithilfe von ehrenamtlichen Helfern gelernt, aber das reicht ihm nicht. Man merkt ihm die Anspannung an, die das Thema Arbeit und Zukunft mit sich bringt. Richard möchte etwas tun, sein Wissen einbringen und auf eigenen Beinen stehen.

Richard sucht Lösungen: „Ich möchte Deutschland etwas zurückgeben. Da ich nicht offiziell arbeiten darf, suche ich nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit, mit der ich helfen kann. Deshalb möchte ich mich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren.“
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Um gegen die Langeweile anzukämpfen, hat Richard sich vorgenommen, sich weiterzubilden. Mit Online-Kursen im Bereich der Informatik verbringt er aktuell die meiste Zeit. Endlich wieder etwas Produktives tun und dies im Schutz der Bundesrepublik, das ist sein Ziel. Mit fester Stimme sagt Richard: „Schutz ist das Erste auf meiner Liste!“.

Ganz bewusst formuliert er aber auch, wie dankbar er für all das ist, was ihm ermöglicht wird: „Ich danke den deutschen Behörden dafür, dass sie uns als Flüchtlinge aufnehmen, aber auch den ganzen Menschen hier, die uns immer wieder helfen. Sie hören zu und helfen uns bei unseren Problemen.“
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"Erstmal mein Wunsch ist Schutz. Ich brauche Schutz von Deutschland. Und wenn es Schutz gibt, ich denke meine Krankheit kann verbessert werden und ich denke alles kann besser laufen auch für mich."

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Sakina

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"Mein Name ist Sakina. Ich komme aus Afghanistan
und bin seit neun Monaten in Deutschland." (übersetzt)

"Ich möchte mit meiner Tochter frei und
sicher leben können und mein Ökonomie Studium
hier in Deutschland nutzen!" (übersetzt)

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Ein sehr aufgeräumtes, gemütliches Zimmer: Der kleine Raum in dem Sakina und ihre Tochter leben, erscheint warm und familiär. Im Fernsehen läuft deutschsprachiges Kinderprogramm. Mutter und Tochter machen den Anschein keinerlei Probleme mit der neuen, doch so fremden Sprache zu haben. Im Interview spricht Sakina, da sie sich damit wohler fühlt, dennoch lieber Englisch.

Sakina reicht mit einem freundlichen Lächeln arabisches Gebäck und freut sich über den Besuch. Dieser stellt für sie Abwechslung in ihrem doch recht tristen Alltag dar.

„Meine Tochter geht in die dritte Klasse und hat hier viele Freunde gefunden. Ich versuche die Zeit zu nutzen, um mich weiterzubilden und die Sprache noch besser zu lernen.“ (übersetzt)

Ihre Heimat verließen die beiden vor nun mehr neun Monaten. Sakina sah für sich und ihre Tochter keinerlei Zukunft. Die studierte Ökonomin wollte etwas bewegen, arbeiten und gleichberechtigt sein. Dies war in Afghanistan nicht möglich.
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Sakina und ihre Tochter erreichten die Europäische Union über Frankreich und wurden auch dort zum ersten Mal als Asylbewerber registriert. Somit greift in ihrem Fall das Dublin-Verfahren und eine Rückführung nach Frankreich steht im Raum.

„Für uns ist es wichtig, hier in Deutschland bleiben zu dürfen!“

Traurig erzählt sie, dass sie große Angst davor hat, zurück nach Afghanistan zu müssen. Neben dieser Angst betont Sakina, dass auch eine Rückführung nach Frankreich für sie keine Lösung darstellt: "In Frankreich ist das System ganz anders. Dort ist es sehr wahrscheinlich erstmal obdachlos zu sein, die Regierung kümmert sich nicht um Menschen wie uns."

Deutsch haben die beiden sich selber und mit der Hilfe von Freiwilligen beigebracht. Eine Arbeitserlaubnis erhält Sakina nicht. Sie fühlt sich gefangen im System und will einfach nur ihr Wissen auch in Deutschland nutzen können.
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"Aber jetzt bleibe ich. Ich bleibe.
Ich weiß nicht, aber sie haben mir gesagt. 'Du wirst abgeschoben nach zwei oder drei Monaten.'" (übersetzt)

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Blessing

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"Mein Traum ist ein besseres Leben
 für mich und meine Tochter
Britney Hanna." (übersetzt)

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Über die Gründe ihrer Flucht nach Deutschland spricht Blessing mit Tränen in den Augen: In ihrer Heimat Nigeria wurde die junge Frau zur Prostitution gezwungen. Sie sah nur einen Ausweg: die Flucht aus der Heimat. Ihr Weg führte sie zuerst nach Italien zu ihrem Bruder. Dieser riet ihr jedoch, weiter nach Deutschland zu fliehen.

Auf dem Weg nach Deutschland lernte sie den Vater ihrer Tochter kennen. Nur kurze Zeit waren sie zusammen bis sie sich durch die Umstände der Flucht aus den Augen verloren. Die Geburt ihrer Tochter musste die junge Nigerianerin - gerade erst in Deutschland angekommen - alleine meistern.

Blessing ist seit drei Jahren in Deutschland, trotzdem fällt es ihr noch schwer, sich auf Deutsch auszudrücken und bittet darum, das Gespräch auf Englisch zu führen. 
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Ca. 15 Quadratmeter voller Spielzeug und Kleidung, eine Gemeinschaftsküche, je ein Gemeinschaftsbad für Frauen und Männer und ein Gemeinschaftsraum, dass ist seit drei Jahren das Zuhause von Blessing und ihrer kleinen Tochter Britney Hanna.

Schwer auszuhalten ist für Blessing der beengte Wohnraum: „Zum Spielen mit meiner Tochter müssen wir rausgehen. Nicht mal Platz für eine Wanne zum Baden der Kleinen habe ich hier im Zimmer.“ (übersetzt)

Trotz eines Gemeinschaftsraumes zeigt sich, dass es sich in der Unterkunft nicht um eine Gemeinschaft handelt. Jeder geht seinen eigenen Weg, man trifft sich zwar in der Küche, im Bad oder auf dem Flur aber mehr Kommunikation innerhalb des Gebäudes gibt es nicht. Zum Einkaufen trifft Blessing sich mit ihrer besten Freundin, die auch aus Nigeria floh. Während Blessings Welt recht eingeschränkt wirkt, ermöglicht sie ihrer Tochter den Besuch einer Kindergruppe. Für Britney Hanna ist dies ein Weg der Integration: "Meine Tochter hat schon ganz viele Freunde. Am liebsten spielt sie aber alleine. Alle dort lieben sie, weil sie so ruhig ist und gar keine Probleme macht." (übersetzt)

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Als junge Mutter darf Blessing sich aufgrund des Asylbewerbergesetzes die ersten drei Jahre nach der Geburt komplett auf ihre Aufgabe als Mutter konzentrieren.

Auch wenn Blessings Tochter in unregelmäßigen Abständen eine Kleinkindgruppe besucht, kann Blessing es sich momentan noch gar nicht vorstellen, zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen.  Ein ärztliches Attest bescheinigt der 23-jährigen ein Stresssyndrom: die Fluchtursache, ihre frühe Mutterrolle und die fehlende Familie lasten zu sehr auf ihrer Seele.  „Ich will arbeiten, aber es darf nicht stressig sein. Also wenn jemand eine Arbeit ohne Stress für mich hat, würde ich das machen. Und halt nicht viel, weil ich ja für meine Tochter da sein muss!“  (übersetzt)

Einen begonnenen Deutschkurs musste Blessing aufgrund der Geburt ihrer Tochter abbrechen.

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"Mein Traum ist es, ein besseres Leben zu bekommen und auch mein Baby großzuziehen. Und wenn mein Baby alt genug ist, hart zu arbeiten, um Dinge kaufen zu können. Ich möchte an mir selber arbeiten und für die Familie da sein." 
(sinnhafte Übersetzung)

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Einleitung

Startseite

Meinungen

Innerhalb der deutschen Gesellschaft herrschen unterschiedliche Meinungen zur aktuellen Situation in Deutschland in Bezug auf hilfesuchende Personen aus anderen Ländern.
Um einen Eindruck von der Meinungsvielfalt zu bekommen, kommen hier zunächst Marlene und Jacqueline zu Wort, zwei Frauen die unterschiedlicher nicht sein könnten.

Marlene ist seit Jahren im Bereich Finanzen selbstständig und engagiert sich im Rahmen eines Helferkreises für Flüchtlinge, die in ihrer Gemeinde und im Kreisgebiet ein neues Zuhause gefunden haben.

Jacqueline interessiert sich für das politische Geschehen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist Parteimitglied der AfD (Alternative für Deutschland) und sieht die aktuelle Situation der Migration kritisch.

Selbstverständlich sind die  Meinungen von Marlene und nur ein kleiner Ausschnitt aller Meinungen in der deutschen Gesellschaft. Nicht jede Ansicht kann hier abgebildet werden. Aber einige Personen waren bereit, Stellung zu beziehen und geben einen Eindruck von der Vielfalt der Positionen.
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